Ich erlebe das immer wieder. Agentur bestellt Texte für einen Kunden beim Texter. Die Agentur kann jedoch erst bezahlen, wenn der Kunde bezahlt. Das kann sogar ein strafbares Verhalten darstellen. Daher sollte bereits bei kurzfristigem Verzug unbedingt eine sofortige Mahnung erfolgen. Mahngebühren in geordnetem Masse dürfen dann gestellt werden.
Sara
]]>Ich habe im letzten Jahr für Frau Michaela Hau… sehr viele unterschiedliche Texte verfasst. Auf die Bezahlung warte ich bis heute vergeblich.
Auf Mahnungen kommen keine Reaktionen.
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