Die obigen Behauptungen und das der BGB nicht gebrochen wird, sind schlichtweg falsch. Auch gegenüber einen Geschäftskunden können klar Zahlungsziele unter 30 Tage gesetzt werden. Es darf sogar unter 30 Tagen angemahnt und eine Mahngebühr verlangt werden. Der Bericht ist in der obigen Auffassung vollkommen falsch. Und es ist durchaus richtig, wenn Texter bereits frühzeitig mahnen, immerhin müssen sie um ihr Werk fürchten. Auftraggeber, die wirklich die Zahlung hinauszögern haben in den meisten Fällen finanzielle Probleme und sollten gemieden werden.
Ich erlebe das immer wieder. Agentur bestellt Texte für einen Kunden beim Texter. Die Agentur kann jedoch erst bezahlen, wenn der Kunde bezahlt. Das kann sogar ein strafbares Verhalten darstellen. Daher sollte bereits bei kurzfristigem Verzug unbedingt eine sofortige Mahnung erfolgen. Mahngebühren in geordnetem Masse dürfen dann gestellt werden.
Sara
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