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Texter/Texterinnen und ihre Art » Texterbewertung

Texter/Texterinnen und ihre Art

Neuerdings scheint es Masche zu werden, wegen nicht gezahlter Rechnungen in Größenordnungen von weniger als 50 Euro in Bewertungsportalen gegen diese Texter (wenn sie Auftraggeber waren) und andere Kunden zu hetzen oder üble Nachrede betreiben zu wollen. Es wird damit gedroht, schlechte Bewertungen zu geben – häufig weit bevor die Rechnung überhaupt fällig gestellt ist (vgl. § 286 Abs. 3 BGB).

Aus diesem Grund weise ich wiederholt darauf hin: Unter 30 Tagen braucht niemand einen anderen anzuschwärzen, denn 30 Tage sind zulässig als Zahlungsziel gemäß BGB – fällig ab 31. Tag. Auch Verkäufe von Texten dürfen vorher nicht erfolgen. Natürlich kann vorher gemahnt werden, allerdings bricht dies nicht das bürgerliche Gesetz. Die meisten Kunden halten sich daher auch an dieses lange Zahlungsziel – manchmal zum Leidwesen des Texters, wenn er dringend Geld benötigt.

Einmal ganz abgesehen davon, dass Mahngebühren bei 3 Euro Rechnungsbetrag und selbst bei 300 Euro ebenfalls nicht rechtens sind, scheint dies die 2. Variante zu sein, seine Mitbewerber ausschalten zu wollen. Hier lässt sich ganz klar sagen: Nur bei Behörden, Ämtern und Vereinen (mit Satzung) darf eine Mahngebühr verankert werden, diese ist dann auch zu zahlen. Es gibt hier Ausnahmen, auf die ich nicht einzeln eingehen möchte, denn ich bin kein Anwalt und gebe daher auch keine Rechtsberatung.

Wer der Meinung ist, seine Mitkollegen beschimpfen zu müssen oder durch den Dreck zu ziehen, dem sei folgendes Sprichwort nahegelegt: „Man trifft sich im Leben immer zweimal.“ Bedenke, dass ein Kunde in einer misslichen Lage sein kann. Das bedeutet nicht, dass er sich seinen Forderungen entziehen oder auf Mails nicht mehr reagieren kann. In der Regel ist aber ein freundliches Gespräch hilfreich. Es kann auch einmal sein, dass ein Kunde krank ist oder auf Seminar, so dass er nicht gleich reagiert. Ein höflicher und freundlicher Umgangston gehört aber meines Erachtens zu einem erfolgreichen Geschäftsgebaren hinzu. Dann erreicht jeder mehr als mit wüsten Beschimpfungen und Drohungen.

Bisher wurden mir von Textern, die in dem Falle auch Kunden waren, folgende Negativbeispiele genannt:

– Beschimpfung
– Drohen mit Anzeige wegen Betrugs (da angeblich das Geld schon bei Beauftragung nicht vorhanden war, das muss jedoch bewiesen werden und sollte in fast allen Fällen schwierig nachzuvollziehen sein)
– Drohen mit schlechter Bewertung (was selbstverständlich erst geschehen kann, wenn dem Anwalt einige Fälle vorliegen)
– Drohen mit Russenmafia, Moskau-Inkasso, Herren in „wehenden Mänteln“ etc.
– Drohen mit Anwalt
– Drohen mit Polizei

Dabei handelt es sich eindeutig um Nötigung, wobei dies eine einstweilige Verfügung nach sich ziehen kann!
Für Betrug braucht es ebenfalls eindeutige Beweise, ansonsten gibt es eine Verleumdungsklage. In der Regel ist auch das Geld bei Beauftragung vorhanden, wenn es bei Rechnungslegung nicht zur Verfügung steht, dann hauptsächlich deshalb, weil sich Auftraggeber ihren Zahlungsverpflichtungen in Größenordnungen komplett entziehen. Dann muss auch – auf rechtssicherem Weg – gehandelt werden. Jedes wirtschaftlich agierende Unternehmen legt jedoch für Ernstfälle einen Pufferbetrag zur Seite, so dass sich der Betrugsverdacht fast immer als haltlos erweisen dürfte.

Bedenkt bitte immer: Wer unfreundlich mit Mitbewerbern umgeht, der verhält sich auch gegenüber anderen Kunden früher oder später so. Meiner Ansicht nach gehört es sich einfach und zur Achtung des anderen Menschen, sich ihm gegenüber auch bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten fair zu verhalten. Drohungen, Beschimpfungen und Beleidungen unter der Gürtellinie werden immer dazu führen, dass der Texter früher oder später von niemandem mehr Aufträge erhält. Denn auch Kunden und andere Texter lesen in Foren und Portalen. Ich habe bereits einige Kunden sagen hören: „Frau oder Herr Texter/in hat zu viel Zeit und versucht Aufträge zu ergattern, indem er/sie andere Personen schlecht macht.“ Meiner Erfahrung nach geht so etwas immer nach hinten los.

In diesem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen, denkt mal darüber nach, ob nicht auch ein Gläubiger etwas Achtung verdient hat. Es ist nicht immer seine Schuld, wenn Rechnungen nicht sofort bezahlt werden können. Häufig wartet er genauso auf Zahlung, wie ihr. Nur wenn Methode dahinter steckt, sollte man diesen Menschen das Handwerk legen. Dafür ist dieses Blog unter anderem da. Mehr freue ich mich aber darüber, wenn Texter fair und freundlich arbeiten und mit ihren Mitmenschen auch in schwierigen Situationen achtungsvoll umgehen. Das zeichnet einen professionellen Geschäftsmann/professionelle Geschäftsfrau aus.

(Auch dass man wegen 10, 20 Euro ein Fass aufmacht, ist meines Erachtens recht unprofessionell, da würde eine freundliche Erinnerung mit Sicherheit mehr bewirken, im Ernstfall auch 2, 3 Mails und dann sollte man aber konsequent den Rechtsweg getrost beschreiten, wobei bei 10, 20 Euro die Kosten mit 23 Euro leider höher liegen).

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